Covid 19

Update

Endlich dürfen wir Sie im Hotel Sonnenhof wieder begrüßen.

Momentan gilt die 2-G-Regel (Ausnahme für Geschäftsreisende siehe weiter unten):
– Geimpft
– Genesen

Alle Gäste benötigen beim Check-In einen Nachweis der vollständigen Impfung bzw. der Genesung. Ausgenommen sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr, welche einen Schülerausweis vorzeigen können.

Ausnahme für Geschäftsreisende (zwingend erforderlich + unaufschiebbar):  Es genügt ein PCR-Testnachweis (max. 48h alt). Diese Regelung gilt nur für Übernachtungen, nicht für Veranstaltungen.

Unser Henrys Restaurant hat Montag bis Donnerstag ab 17 Uhr für Sie geöffnet.
Gerne begrüßen wir auch externe Gäste zum Frühstücksbuffet oder am Abend – auch hier gilt die 2-G-Regel.

Tagungsgäste müssen ebenso geimpft oder genesen sein, zusätzlich wird täglich ein Testnachweis benötigt.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne direkt an uns wenden,
Ihr Team vom Hotel Sonnenhof